Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit diesem Jahr ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.