Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km/h bbH bzw. 4 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Die Klasse AM löst die bisher nicht harmonisierten Klasse M und S ab.
Leichtrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-jährige.
Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung notwendig.
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 21 Jahre
Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden.
Kraftfahrzeuge bis 3.5 t zGM bis 9 Sitzplätze, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an:
Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
Mindestalter: Ab 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
Vereinfachte Gewichtsberechnung nur bei Neuerwerb oder Umschreibung.
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
Wie Führerschein Klasse B - allerdings ausschließlich mit Automatikgetriebe.
Kombinationen aus einem KFZ der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zGM
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h bbH
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördermaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhängern
Mindestalter: 16 Jahre