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NEU in 2020: Mit dem PKW-Führerschein 125er-Leichtkrafträder fahren

06.01.2020 16:38

Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit diesem Jahr ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.

Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein

Auch wenn Ihr keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müsst, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Ihr mit Eurem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürft. Ihr müsst:

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
  • neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie– und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und
  • die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Ihr die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten habt, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.

Danach seid Ihr berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.

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